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Abstimmung offener Posten

Abstimmung offener Posten

Maß-geschneiderte Lösungen

Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung Ihrer offenen Posten, damit Ihre Buchhaltungsdaten jederzeit vollständig, korrekt und nachvollziehbar bleiben. Dabei gleichen wir offene Rechnungen mit den zugehörigen Zahlungsein- und -ausgängen ab und sorgen für eine klare Zuordnung in Ihrem Buchhaltungssystem.

Durch die regelmäßige Abstimmung behalten Sie den Überblick über offene Forderungen, Verbindlichkeiten und aktuelle Zahlungsstände. Unstimmigkeiten oder fehlende Zuordnungen können so frühzeitig erkannt und geklärt werden.

Unsere Leistung erfolgt im Rahmen der zulässigen vorbereitenden Buchhaltung nach § 6 Nr. 4 StBerG und unterstützt eine strukturierte Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. So schaffen wir Transparenz in Ihren Buchhaltungsdaten und entlasten Sie im administrativen Alltag.

Was bedeutet die Abstimmung offener Posten?

Die Abstimmung offener Posten bezeichnet den Abgleich offener Rechnungen mit den dazugehörigen Zahlungsein- und -ausgängen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig und korrekt in Ihrer Buchhaltung erfasst sind.

Warum ist die regelmäßige Abstimmung offener Posten wichtig?

Eine regelmäßige Abstimmung sorgt für Transparenz über offene Forderungen und Verbindlichkeiten. Sie hilft dabei, Fehlzuordnungen frühzeitig zu erkennen und unterstützt eine zuverlässige Liquiditätsplanung.

In welchen Systemen führen Sie die Abstimmung durch?

Wir arbeiten mit den digitalen Buchhaltungssystemen lexoffice und sevDesk. Die Abstimmung erfolgt direkt im System, sodass alle Daten übersichtlich und nachvollziehbar dokumentiert sind.

Übernehmen Sie auch das Mahnwesen oder Inkasso?

Nein. Wir übernehmen kein Mahnwesen, Inkasso oder rechtliche Schritte. Unsere Leistung beschränkt sich auf die buchhalterische Abstimmung und Dokumentation im Rahmen der zulässigen vorbereitenden Buchhaltung nach § 6 Nr. 4 StBerG.

Wie oft sollte die Abstimmung offener Posten erfolgen?

Die Häufigkeit richtet sich nach Ihrem Unternehmen und dem Belegaufkommen. In der Praxis erfolgt die Abstimmung monatlich oder quartalsweise, kann jedoch individuell angepasst werden.

Erhalte ich eine Übersicht über offene Rechnungen?

Ja. Nach der Abstimmung stellen wir Ihnen eine übersichtliche Darstellung Ihrer offenen Forderungen und Verbindlichkeiten zur Verfügung, sodass Sie jederzeit den aktuellen Zahlungsstatus kennen.

Unterstützt die Abstimmung die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater?

Ja. Eine sauber abgestimmte Offene-Posten-Liste bildet eine optimale Grundlage für Ihren Steuerberater und erleichtert die weitere steuerliche Bearbeitung.

Ist die Abstimmung offener Posten rechtlich zulässig?

Ja. Die Abstimmung offener Posten gehört zu den zulässigen vorbereitenden Buchhaltungsleistungen. Wir arbeiten ausschließlich im gesetzlichen Rahmen und übernehmen keine steuerberatenden Tätigkeiten.

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